Werkstudent*in als Hilfskraft
im Sachgebiet Vermessung für den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung.
Wir, das Sachgebiet Vermessung nehmen sämtliche Aufgaben der technischen Vermessung sowie der Liegenschaftsvermessungen für die Landeshauptstadt Hannover wahr. Unsere Auftraggeber*innen sind die unterschiedlichsten städtischen Projektträger*innen, wie der Hoch-, Tief- und Brückenbau, jeweils mit Neubau, Pflege und Überwachung der städtischen Bestandsbauwerke, der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün mit seinen zahlreichen Plätzen, Grünanlagen, Stadtwaldgebieten, Spielplätzen und Flussbereichen, die städtischen Sportstätten, die Stadtplanung, der Fachbereich Wirtschaft und das Geodatenmanagement. Wir arbeiten dabei neben der klassischen Tachymetrie auch mit terrestrischem Laserscanning sowie mit Drohnenbefliegungen.
30159 Hannover
Teilzeit
14.10.2025
E 3
Ihre Aufgaben
- Unterstützung bei der Vorbereitung und der Auswertung von Vermessungsaufträgen im vermessungstechnischen Innendienst, z.B. Unterstützung bei der CAD-Bearbeitung im Rahmen der Auftragsauswertung, gegebenenfalls Bürotätigkeiten u.ä.
- Der Einsatz erfolgt vorwiegend im Innendienst, es kann aber auch zum unterstützenden Einsatz im vermessungstechnischen Außendienst kommen.
Ihr Profil und Ihre Kompetenzen
- eine nachgewiesene Immatrikulation mindestens im 2. Semester eines Hochschulstudiengangs in der Fachrichtung Vermessungswesen, Geodäsie, Geoinformationswesen oder vergleichbar
Darüber hinaus verfügen Sie über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
- Digitales Verständnis und der sichere Umgang mit digitalen Kommunikationsmitteln und Medien
- Selbstständigkeit & Zuverlässigkeit, Flexibilität und Engangement sich in neue Aufgaben einzuarbeiten
- Gute Kommunikationsfähigkeit sowie gute Deutschkenntnisse
- Von Vorteil sind praktische Erfahrungen im Bereich des Berufsfelds (mit Nachweis)
- Gender- und Diversitykompetenz
Wir bieten
- eine Vergütung bis zu 1.400 € monatlich
- ein offenes, freundliches Team und vielseitige Aufgaben
- eine Tätigkeit bis zu 20 Stunden pro Woche – mit studienfreundlichen flexiblen Arbeitszeiten
- Homeoffice-Möglichkeit (Mindestanwesenheit nach Einarbeitung 1 Tag alle 2 Wochen)
- tariflicher Urlaubsanspruch
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Hinweise und Werte
Die Eingruppierung richtet sich nach Entgeltgruppe E03 TVöD (A I 3 Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA)).
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31.12.2026 mit wöchentlich bis zu 20 Stunden zu besetzen. Wir kommen gern mit Ihnen über praktikable Arbeitszeitmodelle ins Gespräch.
Die Landeshauptstadt Hannover hat das Ziel, die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Stadtverwaltung abzubilden. Sie erkennt damit Vielfalt als wichtigen Teil ihrer Unternehmenskultur an und ist bestrebt, ein offenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das Menschen unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer Religion sowie ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität gleiche Chancen bietet.
Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir bestärken insbesondere Menschen mit einer Migrationsbiografie sich zu bewerben. Weitere Informationen und Hinweise über die Landeshauptstadt Hannover als Arbeitgeberin und das Stellenbesetzungsverfahren finden Sie unter https://karriere.hannover.de/
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Paskamp (Tel. 0511 168-32263, 61.01.Ausschreibungen@hannover-stadt.de) als Ansprechpartner*in zur Verfügung. Für inhaltliche Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Nachtmann (Tel. 0511 168-43188, martin.nachtmann@hannover-stadt.de).
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte mit Ihrer vollständigen und aussagefähigen Bewerbung bis zum 14.10.2025 online über unser Bewerbungsportal.
Noch nichts Passendes dabei?
Dann bleiben Sie mit uns im Kontakt. Wir freuen uns auch über Initiativbewerbungen und beraten Sie gern über die vielfältigen Einstiegsmöglichkeiten.
Für interne Bewerbungen wird auf die geltenden LHH-spezifischen Regelungen verwiesen.